Die Generation eigenstartfähiger Segelflugzeuge
Eigenstartfähige oder mit Hilfsmotor ausgestattete Segelflugzeuge bieten für Piloten beim Streckensegelflug eine hervorragende Unterstüt- zung. Bei einer Zwischenlandung auf einem fremden Flugplatz kann autark und ohne fremde Infrastruktur erneut gestartet werden, was insbe- sondere bei einem mehrtägigen oder gar mehrwöchigen Wandersegelflug eine enorme Erleichterung darstellt.
Viele kleinere Flugplätze und Segelfluggelände können unter der Woche keinen Windenstart oder Flugzeugschlepp anbieten. Während des Überlandfluges kann ein Hilfsmotor genutzt werden, um eine Passage oder einen Streckenabschnitt mit schwacher Thermik zu überbrücken. Abends, wenn sich die Stärke der Sonneneinstrahlung und die Aufwinde stetig abschwächen, bieten Hilfsmotoren eine angenehme Sicherheit zum „Heimkommen“.
Segelflugzeuge mit Hilfsmotor dürfen in Deutschland nach spezieller Einweisung mit der normalen Segelfluglizenz geflogen und auch in der Luft im Motormodus verwendet werden. Nur für den Eigenstart mit Motor ist der Eintrag „Startart Eigenstart“ im Segelflugschein erforderlich.
Segelflugzeuge mit Hilfsmotor erkennt man an deren amtlichen Kennzeichen. Nichtmotorisierte Segelflugzeuge tragen nach dem „D“ für Deutschland eine vierstellige Nummer auf dem Rumpf. Motorisierte Segelflugzeuge tra- gen ein „K“ in der ersten Ziffer, gefolgt von drei weiteren Buchstaben und gehören zur Klassifikation der Motorsegler.
Beim diesjährigen Flugtag demonstriert Ihnen Steffen Weniger, als Piloten und Mitglied der Luftsportgemeinschaft Hotzenwald e.V., ein einsitziges, eigenstartfähiges Segelflugzeug vom Typ Nimbus 4M.